Als Risk-Manager unterstütze ich Geschäftsleiter – wie Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen und andere Verantwortliche – bei der rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen aus §1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz).
Dieses Gesetz verpflichtet kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zur Einführung eines frühzeitigen Risikomanagementsystems. Ziel ist es, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen – bevor eine existenzbedrohende Krise entsteht.
Das Problem: Viele Unternehmer kennen das StaRUG nicht – ebenso wenig wie zahlreiche Steuerberater, Verbände oder Innungen. Immer mehr von ihnen wenden sich daher an das Gewerbezentrum, um sich und ihre Mandanten rechtzeitig abzusichern.
Die Gefahr: Wer die gesetzlichen Anforderungen ignoriert, riskiert persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – unabhängig von der Rechtsform. Besonders GmbH-Geschäftsführer wiegen sich oft in falscher Sicherheit durch die vermeintlich "beschränkte Haftung".
Mein Angebot: Ich unterstütze Sie bei der Einführung eines gesetzeskonformen Risikofrüherkennungssystems – individuell, praxisnah und mit dem Ziel, Ihre persönliche Haftung zu vermeiden.
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