Seit Inkrafttreten des StaRUG (§1 Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) sind Geschäftsleiter – insbesondere von GmbHs und mittelständischen Unternehmen – gesetzlich verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Das bedeutet: Unternehmer und Geschäftsführer müssen nachweislich ein funktionierendes Risikofrüherkennungssystem implementieren. Wer dies unterlässt, riskiert im Ernstfall persönliche Haftung mit dem Privatvermögen – auch bei haftungsbeschränkten Rechtsformen wie der GmbH.
Wir bieten Ihnen eine praxiserprobte, strukturierte und rechtssichere Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung – schnell, effizient und branchenspezifisch.
Standardisierter Risk-Check
Auf Basis eines genormten, branchenspezifischen Fragenkatalogs erfassen wir systematisch potenzielle Risiken in Ihrem Unternehmen.
Sachverständige Auswertung & Gutachten
Die Antworten werden von einem zertifizierten Sachverständigen analysiert. Ergebnis ist eine schriftliche Stellungnahme inklusive rechtssicherem Gutachten, das Ihre Risikosituation dokumentiert und konkrete Handlungsfelder aufzeigt.
Gemeinsame Auswertung & Priorisierung
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir die Ergebnisse, priorisieren die identifizierten Risiken und erarbeiten eine Umsetzungsstrategie. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Abarbeitung – flexibel, lösungsorientiert und mit unserem Netzwerk erfahrener Experten.
Mit unserer Lösung erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des §1 StaRUG, sondern sichern sich auch aktiv gegen mögliche persönliche Haftungsrisiken ab. Gleichzeitig erhalten Sie wertvolle Impulse zur unternehmerischen Weiterentwicklung.
📞 Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Auswertungsgespräch – und machen Sie Ihr Unternehmen fit für rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Resilienz.