Was passiert, wenn ein Unternehmer plötzlich ausfällt – durch Krankheit, Unfall oder unerwartetes Ereignis? Wer darf dann Verträge unterschreiben, Zahlungen ausführen oder Mitarbeiter anweisen? In vielen Unternehmen gibt es auf diese Fragen keine klaren und rechtssicheren Antworten – mit potenziell gravierenden Folgen.
Die Realität zeigt: Ohne unternehmerische Notfallplanung ist die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Ernstfall gefährdet. Konten sind gesperrt, Entscheidungen bleiben aus, Kunden wandern ab – und das Unternehmen gerät im schlimmsten Fall in eine existenzielle Krise. Besonders problematisch ist, dass Ehegatten, Kinder oder langjährige Mitarbeiter ohne entsprechende Vollmachten keine Entscheidungen treffen dürfen, selbst wenn sie dazu faktisch in der Lage wären.
Eine rechtssichere Unternehmervollmacht ist das zentrale Instrument der Notfallplanung. Sie legt verbindlich fest, wer im Ernstfall welche Entscheidungen treffen darf – sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich (z. B. Bankvollmachten, Personalentscheidungen, strategische Maßnahmen).
Diese Vollmachten müssen sorgfältig aufgesetzt und notariell beurkundet sein, um im Ernstfall tatsächlich wirksam zu sein. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch dann weitergeführt werden kann, wenn Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft ausfallen.
1. Schutz der Unternehmensfortführung
Ohne klare Regelungen steht die gesamte operative Leitung still. Lieferanten, Banken und Mitarbeiter wissen nicht, an wen sie sich wenden können – das kann in wenigen Tagen zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen.
2. Vermeidung persönlicher und familiärer Belastungen
Fehlende Vollmachten führen dazu, dass Gerichte und Betreuer eingeschaltet werden müssen. Ehepartner oder Kinder haben kein automatisches Entscheidungsrecht – und müssen oft langwierige, belastende Verfahren durchlaufen.
3. Haftungsvermeidung und Compliance
Als Geschäftsführer oder Inhaber sind Sie zur Sicherung des Unternehmens verpflichtet. Eine unterlassene Notfallplanung kann Ihnen als Pflichtverletzung ausgelegt werden – mit möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ihr GmbH-Gesellschaftsvertrag bereits alles Wichtige regelt. Das ist ein gefährlicher Irrtum. In den meisten Fällen fehlen folgende Regelungen vollständig oder sind unzureichend:
Vertretungsregelungen bei plötzlicher Geschäftsunfähigkeit
Nachfolge- oder Interimsregelungen bei Ausfall des Geschäftsführers
Rechte Dritter (z. B. Ehepartner oder Familienmitglieder)
Verbindliche Notfallregelungen im Sinne des §1 StaRUG oder anderer Compliance-Vorgaben
Ob junges Start-up oder etabliertes Familienunternehmen – eine klare und rechtssichere Notfallplanung ist unerlässlich, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und das Lebenswerk zu schützen. Als Teil einer umfassenden Unternehmenssicherung berate ich Sie bei der Erstellung maßgeschneiderter Unternehmervollmachten und unterstütze Sie bei der Integration in Ihre bestehenden Strukturen.
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